In Niedersachsen ist mit dem Schuljahr 2013/2014 die inklusive Schule verbindlich
eingeführt worden. Damit wurde der 2008 in Kraft getretenen UN-Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderung entsprochen. Diese fordert die
gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen und sieht
Inklusion als Menschenrecht an.
An unserer Grundschule sind Förderschullehrkräfte aus verschiedenen
Förderschulen abgeordnet und helfen bei der Förderung und Unterrichtung unserer
Schülerinnen und Schüler mit und ohne festgestellten Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung. Ziel unserer gemeinsamen Arbeit ist es, die
inklusive und wohnortnahe Beschulung aller Schüler und Schülerinnen zu
unterstützen und eine bestmögliche Förderung umzusetzen. Formen der
Zusammenarbeit können das gemeinsame Unterrichten in Form von Teamteaching,
die Förderung kleinerer Lerngruppen sowie die individuelle Förderung von einzelnen
Kindern sein. Darüber hinaus beraten und unterstützen die Förderschullehrkräfte
unsere Grundschullehrkräfte in sonderpädagogischen Fragestellungen und arbeiten
mit Eltern und anderen außerschulischen Personen und Einrichtungen zusammen.
Bei Fragen zu unserer Arbeit im Rahmen der Inklusion wenden Sie sich bitte an die
Schulleitung.